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Klassen mit dem Förderschwerpunkt Sprache

Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche haben das gesetzlich festgeschriebene Recht auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung.

Das Sonderpädagogische Förderzentrum Anklam kann dieses Recht seit einigen Jahren hinsichtlich sprachbehinderter Kinder verwirklichen. Der Sprachheilschulteil umfasst zurzeit die Klassenstufen 1 bis 4.

 

In Sprachheilklassen, die nach Grundschullehrplänen arbeiten, werden solche Schüler aufgenommen, bei denen eine ambulante Förderung zur Überwindung der Behinderung und ihrer Auswirkungen nicht ausreicht. Aufgrund des Schweregrades der Sprachstörung können diese Kinder an Regelschulen nicht ausreichend gefördert werden. Die Aufnahme eines Kindes in den Sprachheilschulteil kann im Ergebnis der von Eltern beantragten medizinischen, psychologischen und sonderpädagogischen Untersuchung (Diagnose) erfolgen.


 

 

Aufgabe des Sprachheilschulteiles ist es, durch intensive Förderung die baldige Integration in die Grundschule zu ermöglichen. Die damit beauftragten Lehrkräfte sind speziell sprachheilpädagogisch ausgebildet, leiten die Sprachheilklassen bzw. führen den individuellen sprachheilpädagogischen Unterricht. Dabei werden sie vom Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung für unterrichtsergänzende und unterrichtsbegleitende Maßnahmen unterstützt.

 

Die Schwerpunkte für die Förderung liegen vor allem in der ersten und zweiten Klassenstufe.                                       Ab Klassenstufe drei werden die Schüler verstärkt auf den gemeinsamen Unterricht an Regelschulen vorbereitet und nach erfolgreicher Integration bei Bedarf nachbetreut. Die weiterführende Schule erhält die notwendigen Förderempfehlungen.

 

Die enge vertrauensvolle und koordinierte Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ist auch im Bereich der Sprachheilschulklassen eine Grundvoraussetzung für den Abbau der Störung und das erfolgreiche Lernen der Kinder.