Sonderpädagogisches Förderzentrum Biberburg in Anklam - ein Verbundsystem
Aus dem Schulgesetz von M.-V.:
§34 (3) Die allgemeinen Schulen (§11 Abs.2 Nr.1 Buchstabe a bis e) sowie die beruflichen Schulen und die Förderschulen haben den gemeinsamen Auftrag, bei der Eingliederung der Kinder und
Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Gesellschaft mitzuwirken und die Aufgabe, einer drohenden Beeinträchtigung auffälliger Schüler durch vorbeugende Maßnahmen
entgegenzuwirken und weitergehende Auswirkungen der Beeinträchtigung zu vermeiden.
§36 (3) Die Förderschulen können auch im Verbund mit allgemeinen Schulen ein sonderpädagogisches Förderzentrum mit einzelnen oder mehreren Förderschwerpunkten bilden. In dessen Zuständigkeit liegen dann Früherkennung, Frühförderung, Beratung, Förderung und Unterrichtung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in integrativem Unterricht in allgemeinen Schulen und in kooperativen Formen sowie in den Förderschulen.
Im sonderpädagogischen Förderzentrum Anklam verbinden sich :
- die Stammschule (Schule mit den Förderschwerpunkten L, Sp und esE) ,
- die Grundschule „Gebrüder Grimm“ Anklam
- die Grundschule "Schwalbennest" Krien sowie
- die Regionale Schule mit
Grundschulteil "Johann Christoph Adelung " Spantekow
- die Regionale Schule Ducherow
- die Regionale Schule“Käthe
Kollwitz“
zum System der sonderpädagogischen Förderung.
Das Besondere des ländlichen Förderzentrums liegt darin, dass viele Angebote der sonderpädagogischen Förderung zentral in der Stadt Anklam zu
finden sind.
Eine Zusammenarbeit zur weiteren Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung findet auch mit dem kooperativem Förderzentrum für Erziehungsschwierige Behrenhoff und der Schule mit dem
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Anklam statt.