Aufgaben der PmsA an Förderschulen:
· Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung sowie sonderpädagogischen Maßnahmen zur Kompensation von Sinnes- und Körperbehinderungen in Abstimmung mit der jeweilig zuständigen Lehrkraft
· Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Gutachten, Beurteilungen und Zeugnissen sowie bei der Planung , Vorbereitung und Durchführung unterrichtsbegleitender Maßnahmen sowie anderer schulischer Veranstaltungen
· Mitwirkung bei der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
· Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen
Auszug aus der Verwaltungsvorschrift für PmsA - Ministerium fur Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern