Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung


Aufgaben der PmsA an Förderschulen:

 

·        Durchführung von Einzel- und Gruppenförderung sowie sonderpädagogischen Maßnahmen zur Kompensation von Sinnes- und Körperbehinderungen in Abstimmung mit der jeweilig zuständigen Lehrkraft

·        Mitwirkung bei der Erstellung von Berichten, Gutachten, Beurteilungen und Zeugnissen sowie bei der Planung , Vorbereitung und Durchführung unterrichtsbegleitender Maßnahmen sowie anderer schulischer Veranstaltungen

·        Mitwirkung bei der Durchführung von sozialpädagogischen Maßnahmen für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf

·       Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Einrichtungen

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift für PmsA - Ministerium fur Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern